Im Telekommunikationsgesetz werden ab dem 01. Dezember neue Verbraucherrechte verankert. Diese räumen Verbrauchern das Recht ein, das vertraglich vereinbarte Entgelt zu mindern oder den Vertrag außerordentlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. WBS zeigt, welche Voraussetzungen vorliegen müssen und was sie künftig tun können! Viele Internetanbieter werben stets mit Internetgeschwindigkeiten, die sie mit „bis zu“ angeben und halten dies auch vertraglich fest. In der Realität wird dann oftmals nur ein Bruchteil der zugesicherten Maximalgeschwindigkeit geliefert und Verbraucher erhalten eine viel zu langsame Internetverbindung. Das ist mitunter sehr frustrierend, da der Preis sich in der Regel an der Maximalgeschwindigkeit orientiert. Wer…
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