Tischreservierungen des Oktoberfest-Festzelts der “Ochsenbraterei” dürfen im Internet nicht von einer Eventagentur angeboten und veräußert werden. Das entschied kürzlich die unter anderem auf Wettbewerbssachen spezialisierte 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I. “Oans, zwoa, g’suffa” hieß es dieses Jahr im Münchener Oktoberfest-Festzelt “Ochsenbraterei” aufgrund der Corona-Pandemie zwar nicht. Allerdings hatten dessen Betreiber allen Grund zum Anstoßen. Schließlich gewannen diese nun einen Prozess vor dem Landgericht (LG) München I gegen eine Eventagentur, die Tischreservierungen für das Festzelt im Internet zu horrenden Preisen angeboten hatte (Urt. v. 08.10.2021, Az. 3 HK O 5593/20). 3.299 Euro statt 400 Euro pro Tisch Die…
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