YouTube durfte die Videos der Internetaktion “#allesaufdentisch” weder löschen noch die Kanal-Betreiber mit einer Verwarnung versehen. Das hat das Landgericht Köln Anfang nun im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden. Der Grund: YouTube hätte genauer belegen müssen, welche Passagen in den Videos gegen die „Richtlinien zu medizinischen Fehlinformationen“ verstoßen. YouTube ist dafür bekannt, etliche unangemessene Inhalte auf der Plattform zeitnah zu löschen. In einem aktuellen Fall hat das Landgericht (LG) Köln nun jedoch im Wege einer einstweiligen Verfügung entschieden, dass YouTube die Sperrung von zwei Videos der Internetaktion #allesaufdentisch wieder rückgängig mache muss. So untersagten die Richter YouTube unter Androhung von…
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