Unzählige Betriebe mussten im Frühling 2020 ihre Geschäfte aufgrund des behördlich angeordneten „Lockdowns“ schließen. Doch wer trägt zu dieser Zeit das finanzielle Risiko? Das BAG meint: Zumindest nicht der Arbeitgeber. Denn die Corona-Schließungen gehören nicht zum Betriebsrisiko. Es ist ein echter Paukenschlag aus Erfurt: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied diese Woche über Lohnfortzahlungen während pandemiebedingten Betriebsschließungen. Denn während Arbeitsrecht durch die Gerichte zumeist als Arbeitnehmerschutzrecht verstanden wird, sieht es hier nun anders aus. Das BAG entschied, dass eine Minijobberin aus Niedersachsen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung gegen ihren Arbeitgeber für die Zeit hat, in der er sie im Frühjahr 2020 nicht beschäftigen…
Der Beitrag BAG zur Corona-Pandemie: Arbeitgeber muss keinen Lohn im Lockdown zahlen erschien zuerst auf WBS LAW.