Das Vergleichsportal Verivox muss künftig seine Vergleiche von Privathaftpflichtversicherungen mit einem ausdrücklichen Hinweis auf seine eingeschränkte Marktauswahl anbieten. Dies entschied das OLG Karlsruhe, nachdem die vzbz gegen das Unternehmen geklagt hatte. Indem es zuvor nur die Versicherer anzeigte, mit denen eine Vermittlerprovision vereinbart war, habe Verivox gegen Wettbewerbsrecht verstoßen. Das Vergleichsportal Verivox bietet im Internet den Vergleich und die Vermittlung von Privathaftpflichtversicherungen an. Das Angebot beschränkte sich in der Vergangenheit dabei auf Versicherer, die mit Verivox eine Provisionsvereinbarung abgeschlossen hatten. Es fehlten daher viele große Versicherer im Angebot der Plattform, so beispielsweise die Allianz, HUK-COBURG, Continentale, WWK und die Württembergische.…
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