Das Informationsfreiheitsgesetz verschafft Bürgern keinen Anspruch auf Einsicht in Twitter-Direktnachrichten, die das Bundesinnenministerium erhalten und versandt hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht auf eine Klage des Betreibers der Internetseite „FragDenStaat“ entschieden. Im Gegensatz zu anderen sozialen Netzwerken ist der Kurznachrichtendienst Twitter im Normalfall öffentlich: Anders als beispielsweise bei Facebook machen es dort nur wenige Nutzer generell von ihrer Zustimmung abhängig, dass andere ihre Posts sehen können. Wer dennoch diskret kommunizieren möchte, kann stattdessen eine sogenannte Direktnachricht verschicken. Diese ermöglichen es zu kommunizieren, ohne dass andere Nutzer die Nachrichten lesen können. In den Jahren 2016 bis 2018 hat das Bundesministerium des Innern,…
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