Der BGH hat entschieden, dass das Sportgericht beim Deutschen Fußball-Bund weiterhin „Geldstrafen“ gegen Vereine wegen randalierender Fans verhängen darf. Dass die Vereine an Fan-Ausrastern keine Schuld trügen, ändere daran nichts – denn die „Strafen“ dienten eigentlich zur Prävention. Welche Auswirkungen hat dieses Urteil in der Praxis? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass sog. „Verbandsstrafen“ des DFB-Sportgerichts weiterhin zulässig sind. Es verstoße nicht gegen Grundsätze der Rechtsordnung (ordre public), dass hier ein Verein mit einer „Strafe“ belegt werde, wenn eigentlich randalierende Fans die Störungen verursacht hätten. Denn es handele sich überhaupt nicht um eine Strafe, sondern um eine…
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