Der Generalanwalt des EuGH hat sich in seinen Schlussanträgen dafür ausgesprochen, dass die Streitwertdeckelung auf 1000 Euro bei urheberrechtlichen Abmahnungen weiterhin zulässig sein soll. Durch diese Regelung liegen die Anwaltskosten, die wegen Filesharings Abgemahnte zahlen müssen, bei maximal 150 Euro – auch, wenn die abmahnenden Urheber tatsächlich mehr an ihre Anwälte zahlen. Der Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) ist der Ansicht, dass der deutsche § 97a Abs. 3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) europarechtskonform ist (Rs. C-559/20 – Koch Media). Diese Vorschrift deckelt letztlich die erstattungsfähigen Anwaltskosten bei Filesharing-Abmahnungen. Die Firma Koch Media, Rechteinhaberin des Computerspiels „This War of Mine“,…
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