Das Setzen von Tracking-Cookies auf einer Website ohne Einwilligung des Betroffenen ist eine Wettbewerbsverletzung, entschied das LG Frankfurt a.M. Arbeitet ein Cookie-Banner fehlerhaft, haftet der Websitebetreiber als Täter auf Unterlassung. Die Wettbewerbszentrale ging gegen einen Betreiber von über 50 Fitnessstudios vor, der auf seiner Internetseite Tracking-Cookies der Anbieter Criteo, Facebook, Google Analytics, Hotjar und Microsoft Ads einsetzte. Diese dienen unter anderem der Verfolgung der Nutzer über mehrere Websites hinweg. Außerdem erkennen sie, ob Nutzer durch eine Anzeige auf die Website gelangt sind und messen die Umsätze von Anzeigen. Google Analytics ermöglicht zudem die Erstellung von Nutzungsstatistiken und das Ausspielen von…
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