Für Einlagen auf Giro- oder Tagesgeldkonten dürfen Banken ihren Kunden keine Verwahrentgelte in Rechnung stellen. Bereits erhobene Beiträge müssen sie an ihre Kunden zurückzahlen. So entschied jüngst das LG Berlin, nachdem der vzbv gegen ein Kreditinstitut in Berlin geklagt hatte. Der Verband möchte nun bundesweit gegen die Praxis der Banken vorgehen. Die Entscheidung des LG Berlin ist dabei das erste erstrittene Urteil – und gleich ein Erfolg! Weitere Urteile werden folgen. Es ist in unseren Augen ein sehr gutes Urteil für Verbraucherinnen und Verbraucher. Das Landgericht (LG) Berlin hat mit seinem Urteil ein deutliches Zeichen gegen den Versuch zahlreicher Banken…
Der Beitrag Erfolg für Verbraucher: LG Berlin kippt Bank-Negativzinsen erschien zuerst auf WBS LAW.