Nach der bisherigen Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte führen Zeiten einer „Kurzarbeit Null“ jedenfalls dann zu einer anteiligen Kürzung des Urlaubsanspruchs, wenn diese auf vertraglicher Grundlage eingeführt wurde. Eine höchstrichterliche Rechtsprechung fehlt aber bisher. Nun wird das BAG am 30.11.2021 in zwei Fällen verhandeln. Nachdem die Corona-Pandemie dazu geführt hat, dass Betriebe in einem nie dagewesenen Umfang Kurzarbeit eingeführt haben, stellen sich viele Beschäftigte die Frage, welche Folgen die „Kurzarbeit Null“ für ihre Urlaubstage hat. Die Konstellation ist bislang höchstrichterlich noch nicht entschieden worden, es zeichnet sich aber eine obergerichtliche Rechtsprechungslinie heraus. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Urt. v. 12.03.2021, Az. 6 Sa…
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