Eine Gegendarstellung darf in einem öffentlich zugänglichen Online-Archiv nicht mehr abrufbar sein, wenn die dazugehörige unzulässige Erstmitteilung entfernt wurde. Die Verknüpfung von Erstmeldung und Gegendarstellung ist so eng, dass die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen auch allein durch die selbst verfasste Gegendarstellung beeinträchtigt werden, entschied der BGH. Die BILD veröffentlichte am 15. Januar 2016 in ihrer Online-Ausgabe (bild.de) einen Artikel über einen CDU-Kommunalpolitiker aus dem Odenwald, in dem berichtet wurde, dass die Polizei gegen ihn wegen Zuhälterei ermittle und er bereits einen Großteil dieser Taten gestanden habe. Nachdem am 24. Januar 2016 seine Gegendarstellung, in der er die Behauptungen erst wörtlich wiedergab…
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