Das 14-tägige Widerrufsrecht bei Online-Käufen gilt auch für vorab bestellte Videospiele, bei denen der Kunde unmittelbar nach dem Kauf einen „Pre-Load“ durchführen kann, entschied das OLG Frankfurt a.M. Gaming-Riese Nintendo muss deshalb sein Widerrufsrecht im E-Shop ändern. Die Nintendo of Europe GmbH hat einen Unterlassungsanspruch des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V. (vzbv) vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. anerkannt. Die Richter hatten dies dem Unternehmen nahegelegt, da das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher auch dann gelten müsse, wenn ein digitales Spiel vorab gekauft werde, aber nach dem Download noch nicht nutzbar sei (Urt. v. 28.10.2021, Az. 6 U 275/19). Widerruf bei vorbestellten Spielen…
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