Wenn ein Online-Portal es Arbeitnehmern ermöglicht, ohne direkten persönlichen Kontakt mit einem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, so sei dies wettbewerbswidrig. Das entschied nun das OLG Hamburg. Ein Unternehmen bot seinen Kunden an, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (sogenannte AU-Scheine) durch einen mit ihm kooperierenden Arzt im Rahmen einer Ferndiagnose zu erhalten. Hierfür musste der Erkrankte mehrere vorformulierte Fragen online beantworten. Dieses Vorgehen stufte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg nun als wettbewerbswidrig ein (Beschl. v. 29.09.2021, Az. 3 U 148/20). Krankschreibung durch Ausfüllen eines Fragebogens Das Unternehmen hatte für digital ausgestellte Krankschreibungen ohne Arztkontakt geworben. Diese waren auf Bestellung über eine Online-Plattform erhältlich. Auf der…
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