Wer geblitzt wurde und ein Bußgeld wegen zu hoher Geschwindigkeit bekommt, darf die Messdaten von Blitzern einsehen und überprüfen. Das hatte das BVerfG in Karlsruhe bereits 2020 entschieden. Nun zieht der VerfGH Rheinland Pfalz nach. Er erlaubt einem Betroffenen Einblick in die Wartungsunterlagen eines Blitzers: Sonst sei er in seinen Grundrechten verletzt. Damit werden die Rechte von tausenden Betroffenen gestärkt. Wer Geblitzt wurde, muss im Nachhinein den Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung überprüfen können. Andernfalls hat man keine Möglichkeit, sich vor Gericht zu verteidigen und muss sich blind auf das vom jeweiligen Gerät ausgegebene Messergebnis verlassen. Dass das nicht sein kann, versteht…
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