Deutsche Webseiten-Betreiber dürfen ohne gesonderte Einwilligung der Nutzer keine Cookie-Dienste verwenden, deren Datenverarbeitung in den USA stattfindet. So entschied das VG Wiesbaden in einem Eilverfahren und untersagte der Hochschule RheinMain damit die Nutzung des Dienstes „Cookiebot“. Dieser Dienst verarbeitet Daten von Nutzern auf Servern, die in den USA liegen. Nach Ansicht des Gerichts verstößt die Hochschule damit gegen Datenschutzrecht. In dem Eilverfahren ging es um die Webseite der Hochschule RheinMain, die unter dem Link www.hs-rm.de abrufbar ist und darauf den Cookie-Dienst Cookiebot verwendet. Cookiebot bittet Besucher der Webseite um ihre Einwilligung in die Speicherung von Cookies auf ihrem Endgerät. Ein…
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