Journalisten haben gegenüber Behörden ein Recht auf Auskunftserteilung. Anders als auf Landesebene gibt es bisher auf Bundesebene jedoch keine gesetzliche Regelung der Auskunftsansprüche gegenüber Ministerien und ihnen nachgeordneten Behörden. Die Ampel-Parteien wollen laut Koalitionsvertrag eine gesetzliche Grundlage auf den Weg bringen. Die Länder sehen in verschiedenen Gesetzen bestimmte Sonderrechte für Journalisten vor. Dreh- und Angelpunkt dieser Privilegien ist die Beschaffung von Informationen. So haben sie ein Recht auf Auskunft gegenüber Behörden, die ihnen auf Anfrage gestellte Fragen beantworten müssen. Für die Auskunft dürfen die Behörden keine Gebühren erheben. Auf Bundesebene gibt bislang keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen – das könnte sich…
Der Beitrag Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden: Ampel-Regierung plant Stärkung des Presserechts erschien zuerst auf WBS LAW.