Berlin (dpo) - Aufatmen bei Deutschlands Waffenschmieden: Das Verkaufsverbot für Sprengsätze, das eine Häufung schwerer Verletzungen verhindern soll, gilt nur für private Feuerwerkskörper und nicht für exportfähige Kriegsgeschosse und Waffen.
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Berlin (dpo) - Aufatmen bei Deutschlands Waffenschmieden: Das Verkaufsverbot für Sprengsätze, das eine Häufung schwerer Verletzungen verhindern soll, gilt nur für private Feuerwerkskörper und nicht für exportfähige Kriegsgeschosse und Waffen.