Unter den Tatbestand eines illegalen Kraftfahrzeugrennens fällt auch ein spontanes Beschleunigen aufgrund der Verfolgungsjagd einer Zivilstreife, wie das AG Frankfurt am Main kürzlich entschied. So könne diese “Jagd”, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen, nicht als Tatprovokation angesehen werden. Dass rasante Fahrten viel Geld kosten können, ist vielen Autofahrern bewusst. Dass einige sogar eine Straftat darstellen, dürfte nun zumindest einem Mann klar geworden sein. So entschied das AG (Amtsgericht) Frankfurt am Main in seinem Fall, dass ein abruptes Beschleunigen auch dann unter den Straftatbestand des verbotenen Kraftfahrzeugrennens fällt, wenn der vermeintliche Rennkonkurrent in Wahrheit eine zivile Polizeistreife bei einer Verkehrskontrolle darstellt (Urt.…
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