Mit der neuen Bundesregierung sind einige Änderungen im Hinblick auf Corona in Kraft getreten, die bei Arbeitgebern Handlungsbedarf auslösen. Mit den weiteren Vorgaben für Betriebe soll das Ende der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ aufgefangen werden. Ein Überblick: Die Arbeitswelt muss auch weiterhin gut informiert bleiben und sich auf immer wieder neue Vorgaben einstellen. Diese ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung des IfSG und weiterer Gesetze der Ampel-Koalition. WBS informiert, worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer nun achten müssen. 3G am Arbeitsplatz § 28b IfSG regelt die 3G-Zutrittsbeschränkungen zur Betriebsstätte. Diese gilt überall dort, wo bei der Arbeit Kontakte mit dem…
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