Viele Anbieter von Corona-Tests informieren ihre Kunden nicht ausreichend über ihre Verbraucherrechte, zum Beispiel über das vierzehntätige Widerrufsrecht. Damit verstoßen sie oftmals gegen gesetzliche Vorgaben. Mit dem erneuten Anstieg der Inzidenzen nehmen viele Menschen die Möglichkeit eines Corona-Tests bei diversen Testzentren wieder deutlich verstärkt wahr. Diese informieren ihre Besucher jedoch häufig nicht umfassend über ihre Rechte und kommen damit ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht ausreichend nach. Gegen das rechtswidrige Verhalten einiger Anbieter ging die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in den letzten Monaten vor. Testanbieter genügen Informationspflichten nicht Viele Anbieter von Corona-Tests bieten auf ihren Internetseiten die Buchung eines Termins für einen kostenpflichtigen Test…
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