Eine schwäbische Brennerei vertreibt einen Single Malt Whisky unter dem Namen „Glen Buchenbach“. Doch dürfen deutsche Hersteller den Zusatz „Glen“ für ihren Whisky verwenden? Die schottische Scotch Whisky Association wehrte sich jedenfalls dagegen. Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung gab das OLG Hamburg ihr nun Recht: Die Verwendung des Namens „Glen Buchenbach“ verstoße gegen die Spirituosen-Verordnung der EU. Ein 9 Jahre langer Whisky-Streit zwischen einer schwäbischen Brennerei und dem Verband der schottischen Whisky-Produzenten ist entschieden: Die Brennerei verstößt mit der Verwendung des Namens „Glen Buchenbach“ gegen die Spirituosen-Verordnung der EU. Die Scotch Whisky Association (SWA) hatte dagegen geklagt, da der Namensbestandteil „Glen“ nach ihrer…
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