Facebook darf seine Nutzer vor dem Teilen eines Beitrags, den sie nicht gelesen haben, darauf hinweisen und sie bitten, das zunächst nachzuholen. Das entschied nun das LG Karlsruhe. Ein solcher Hinweis sei nicht bevormundend, sondern eine neutrale Erinnerung an eigentlich Selbstverständliches. Facebook darf vor dem Teilen eines nicht angeklickten und folglich auch nicht gelesenen Posts Hinweise einblenden, mit denen der Nutzer gebeten wird, den Beitrag zuerst zu lesen. Das entschied eine Kammer für Handelssachen am Landgericht (LG) Karlsruhe (Beschl. v. 20.01.2022, Az. 13 O 3/22 KfH). Bevormundet Facebook seine Nutzer? Die Hinweise, die von Facebook vor dem Teilen eines ungelesenen…
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