Der Dieselskandal hat ab 2015 nicht nur die Autobranche erschüttert, sondern auch Dieselkäufer schwer getroffen. Seitdem haben sich viele von ihnen erfolgreich Schadensersatzansprüche insbesondere gegen die Hersteller durchgesetzt. Nun hat der BGH erneut entschieden, dass die Anmeldung zur Musterfeststellungsklage auch noch im Jahr 2019 die Verjährung gehemmt hat. Ein äußerst erfreuliches Urteil für viele Verbraucher, die noch Klagen gegen den Autobauer offen haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass VW sich nicht auf die Verjährung berufen kann, wenn sich der klagende Autokäufer zuvor zur Musterfeststellungsklage angemeldet hatte. Das gilt auch dann nicht, wenn die Anmeldung erst 2019 erfolgte. Denn die…
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