Ein Youtuber lädt ein Video hoch, in dem er Grünen-Politiker mit Schockbildern auf Zigarettenpackungen vergleicht. Nun hat das BayObLG geurteilt, dass eine solche Aussage den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Auch die Meinungsfreiheit habe Grenzen, die hier überschritten seien. Der angeklagte YouTuber hatte am 29. Mai 2020 auf seinem YouTube Kanal unter dem Titel „Es ist Wahnsinn. Hier wird eine Volkswirtschaft kaputt gemacht und alle schauen zu.“ ein Video hochgeladen. Im Rahmen dieses Videos wurde ein Bild von fünf Personen gezeigt, welche vor einem Plakat der Partei „Die Grünen“ stehen. Über dem Bild befindet sich folgender Text: „Und ich dachte immer,…
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