Eine falsch gewählte Formulierung in einer Stellenanzeige kann für Unternehmen unangenehme Folgen haben. Ein Berliner Startup warb in einer Ausschreibung mit dem Hinweis auf ein „junges Team“. Darin sah ein abgelehnter Bewerber Altersdiskriminierung – im Gegensatz zum LAG Berlin-Brandenburg, das eine Benachteiligung und einen Entschädigungsanspruch des Mannes verneinte. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hatte im Juli 2021 zu entscheiden, ob die Passage in einer Stellenausschreibung, dass ein „junges Team mit flachen Hierarchien“ geboten werde, Altersdiskriminierung darstellt. Während ein 48-jähriger Bewerber überzeugt war, wegen seines Alters nicht eingestellt und deshalb diskriminiert worden zu sein, sahen die Richter in der Formulierung schon keinen…
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