Die Meinungsfreiheit schützt auch die Deutung von Aussagen, so das OLG Frankfurt. Mitglieder einer Gegeninitiative hatten das Gedicht einer „Querdenkerin“ so interpretiert, dass sie die Hinrichtung von „Denunzianten“ fordere. Gegen diese Auslegung ihrer Veröffentlichung ging Frau im Eilverfahren vor – und hat nun verloren. In dem Rechtsstreit ging es um die Kritik an einem Gedicht mit dem Titel „Denunzianten“, welches die klagende „Querdenkerin“ Imke Otto verfasst hatte. Sie ist Teil der Initiative „Allianz pro Grundgesetz“, die regelmäßig staatlich angeordnete Corona-Maßnahmen hinterfragt und insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit in Frage stellt. So führte die Initiative im Sommer 2021 eine Reihe von Versammlungen…
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