Die Presse lebt von Aktualität. Entsprechend schnell muss es auch im Presserecht zugehen. Viele Entscheidungen wie Unterlassungsverfügungen wegen Rechtsverletzungen ergehen im einstweiligen Rechtsschutz. In einem solchen Verfahren wurde auch die Verbreitung eines Interviews des Spiegels vom OLG Hamburg untersagt, ohne dass sich der Verlag dazu äußern konnte. Das BVerfG tadelte dieses Vorgehen nun aber – und das nicht zum ersten Mal. Im Presserecht wird häufig einstweiliger Rechtsschutz angestrebt. Häufig geht es dabei um Veröffentlichungen, die dazu geeignet sein könnten, das Persönlichkeitsrecht von erwähnten Personen zu verletzen. Liegt eine solche Verletzung vor, wäre es für das Opfer unzumutbar, dass die Verbreitung…
Der Beitrag BverfG verärgert über OLG Hamburg: Auch „DER SPIEGEL“ hat Recht auf Waffengleichheit erschien zuerst auf WBS LAW.