Wichtiges Urteil des BGH für alle geschädigten Kunden im Abgasskandal: Besitzer eines vom Abgasskandal betroffenen Diesels, die nicht rechtzeitig gegen VW geklagt haben, können dennoch einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung haben. Damit ist klar: Wer seit Sommer 2012 einen Neuwagen gekauft hat, kann auch heute noch klagen und Schadensersatz fordern. Unser Expertenteam steht Ihnen gerne jederzeit beratend zur Seite. „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“ Diese Weisheit traf bislang auch auf unzählige Betroffene im Abgasskandal zu. Nun jedoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine neue Tür geöffnet, damit Geschädigte erfolgreich gegen die Autoindustrie klagen und weiterhin zu ihrem Recht…
Der Beitrag Sensations-Urteil im Dieselskandal: Neuwagen-Käufer können Schadensersatz verlangen- trotz Verjährung! erschien zuerst auf WBS LAW.