Der 2017 neu geschaffene § 315d StGB sorgt seit seiner Einführung für Diskussionen. Jetzt musste sich das BVerfG mit der Norm befassen und entschied, dass der sogenannte Raserparagraf entgegen vielfacher Kritik hinreichend bestimmt und damit verfassungskonform ist. Insbesondere der BGH habe die Regelung bereits methodengerecht ausgelegt. Nachdem in der Vergangenheit illegale Straßenrennen häufig zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod anderer Verkehrsteilnehmer führten – als Beispiel genügt wohl der Berliner Ku’damm-Raser-Fall –, wurde 2017 mit § 315d Strafgesetzbuch (StGB) die Strafbarkeit verbotener Kraftfahrzeugrennen ins Gesetz aufgenommen. Bei der Anwendung des sogenannten Raserparagrafen waren allerdings einige Punkte unklar und vor allem…
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