Die Unternehmen Google und Meta hatten Erfolg vor dem VG Köln: Ihren Eilanträgen gegen wichtige Vorschriften des NetzDG wurde stattgegeben. Das Kölner Gericht hält zentrale Vorschriften des Gesetzes für unanwendbar, da es gegen Europarecht verstoße. Die Entscheidung betrifft unter anderem die umstrittene Meldepflicht für soziale Netzwerke. Durch Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht (VG) Köln beanstandeten Plattformriesen YouTube (Google Ireland Ltd.) und Facebook und Instagram (Meta Platforms Ireland Ltd.) wichtige Normen des novellierten Netzdurchsetzungsgesetz (NetzDG). Durch den neu eingefügten § 3a werden Anbieter sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, Inhalte, die ihnen im Rahmen einer Beschwerde über rechtswidrige Inhalte gemeldet worden sind und welche…
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