Die Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem VG Schleswig gegen die Zulassung von Thermofenstern in Dieselfahrzeugen durch das Kraftfahrt-Bundesamt geklagt. Das Verfahren wurde daraufhin dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der sowohl über die Klagebefugnis der Deutschen Umwelthilfe als auch über die Zulässigkeit der Thermofenster zu entscheiden hat. Der EuGH-Generalanwalt hat jetzt seine Schlussanträge vorgelegt, in denen er der Deutsche Umwelthilfe ein Klagerecht zugesteht und den Thermofenstern sehr enge Grenzen setzt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) steht im Diesel-Abgasskandal vor einem massiven Erfolg, denn der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat das Klagerecht von Umweltvereinigungen deutlich gestärkt. Diese dürfen auch gegen Entscheidungen des Kraftfahrt-Bundesamtes…
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