Am 20. März 2022 entfallen viele bisher im Zuge der Corona Pandemie geltenden Regelungen. Das „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Gesetze“ brachte als wichtigste Neuerungen die 3G Regel am Arbeitsplatz sowie die Homeoffice-Pflicht mit sich. Die Geltungsdauer war bis zum 19. März 2022 befristet. Bund und Länder haben gemeinsam entschieden, das Gesetz nicht zu verlängern. WBS informiert, was zukünftig am Arbeitsplatz gilt. Bund und Länder haben am 16. Februar 2022 beschlossen, dass alle „tiefgreifenden Maßnahmen“ am 20. März 2022 entfallen sollen, wenn die Situation in den Krankenhäusern unter Kontrolle ist. Arbeitsrechtlich läuft damit nicht nur die Homeoffice-Pflicht aus,…
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