Der VW-Käfer ist durch sein außergewöhnliches Design weltweit bekannt. Ein solch berühmtes Auto bringt selbstverständlich auch großen wirtschaftlichen Erfolg. An diesem wollte nun die Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs und späteren Leiters der Konstruktionsabteilung der Porsche AG beteiligt werden. Das OLG Braunschweig erteilte der Erbin nun aber eine klare Absage. Der Frau stehe kein entsprechender Anspruch zu. Das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hat die Berufung der Erbin eines früheren Konstrukteurs der Porsche AG zurückgewiesen, die von der Volkswagen AG, zu der die Porsche AG seit 2009 gehört, angemessen am wirtschaftlichen Erfolg des VW-Käfers beteiligt werden wollte. Damit bestätigten die Richter die vorherige…
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