Dänemark bekommt wegen falsch gekennzeichnetem Käse Ärger vor dem höchsten EU-Gericht. Die EU-Kommission verklagte das Land vor dem EuGH, weil dortige Unternehmen ihren Käse „Feta“ genannt und exportiert haben. Nun hat die Generalanwältin ihren Schlussantrag vorgelegt und erklärt, dass Dänemark damit gegen seine unionsrechtlichen Pflichten verstoßen hat. Im „Feta-Streit“ zwischen Dänemark und der EU-Kommission hat die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH) Tamara Ćapeta ihren Schlussantrag vorgelegt. Demnach hat Dänemark gegen seine Verpflichtungen aus Unionsrecht verstoßen, indem es Käse unter Verwendung des Namens „Feta“ in Drittstaaten exportiert hat (EuGH, Schlussantrag v. 17.03.2022, Az. C-159/20). Der Name „Feta“ sei nämlich geschützt: Nur…
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