Der EuGH-Generalstaatsanwalt Hogan hat seine Schlussanträge in der Frage über die Auslegung der Urheberrechtsrichtlinie vorgelegt. Seiner Ansicht nach müssten für Privatkopien, die auf Cloud-Computing-Dienstleistungen gestützt werden, keine gesonderten Abgaben zu zahlen sein. Das gelte unter der Voraussetzung, dass auf andere Weise ein gerechter Ausgleich für Rechteinhaber erzielt werde. Seine Einschätzung könnte wegweisend für das endgültige Urteil des EuGH sein. Dem Vorabentscheidungsverfahren liegt die Frage zugrunde, ob für die Überlassung von Speicherplatz in einer Cloud eine sogenannte Privatkopieabgabe zu zahlen ist (Rechtssache C-433/20). Die Frage entstammt folgender Streitigkeit: Die österreichische Rechteverwertungsgesellschaft Austro-Mechana verlangt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Wien von der in…
Der Beitrag Schlussanträge des EuGH-Generalstaatsanwalts: Keine Speichermedienvergütung für Cloud-Dienste erschien zuerst auf WBS LAW.