Durch die sog. Button-Lösung sollen Verbraucher genau und sicher erkennen können, wann ein „Klick“ sie Geld kostet. Deshalb muss am Ende einer Bestellseite gut sichtbar ein Button platziert werden, der unmissverständlich darüber informiert, dass im Falle der Bestätigung finanzielle Verpflichtungen ausgelöst werden. Unklar ist allerdings bisher, ob hierbei rein auf die Bezeichnung der Schaltfläche oder auch auf Begleitumstände des Bestell- oder Buchungsprozesses abzustellen ist. Über die Frage entscheidet der EuGH am 07. April 2022. Verbraucher müssen bei einer Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass diese mit einer Zahlungsverpflichtung verbunden ist. Hierzu ist auf Webseiten eine Schaltfläche mit den Worten „zahlungspflichtig bestellen“ oder…
Der Beitrag Verbindlichkeit von Online-Buchungen: EuGH zu Beurteilung von Bestell-Buttons erschien zuerst auf WBS LAW.