Die Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren eines der umstrittensten politischen Themen in Deutschland und Europa. Nun hat der EuGH dazu im Bezug auf einen irischen Mordfall entschieden. Nach Ansicht des Luxemburger Gerichts darf eine allgemeine, unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung in der EU nicht einmal zur Bekämpfung von schweren Straftaten wie Mord stattfinden. Das von der Ampelkoalition anvisierte „Quick Freeze“-Verfahren könnte aber eine Lösung sein. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut ein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt: In einem irischen Fall entschied er, dass nationale Vorschriften, die präventiv eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten der elektronischen Kommunikation vorsehen, um schwere Kriminalität zu…
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