Wiesn-Wirte kämpfen bereits seit Jahren gegen Zweitverkäufe von Tischreservierungen. Nun haben sie einen Sieg erzielt: Das LG München I untersagte einer Eventagentur, online Tischreservierungen für die Festzelte „Augustiner“, „Bräurosl“ und „Hofbräu“ zu verkaufen. Da noch nicht einmal feststehe, ob das Oktoberfest 2022 stattfindet, sei das Angebot irreführend und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Eine Eventagentur darf keine Tischreservierungen für die Oktoberfest-Festzelte „Augustiner“, „Bräurosl“ und „Hofbräu“ im Herbst 2022 im Internet anbieten und veräußern. Der Verkauf sei irreführend und stelle einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar, da noch unklar sei, ob das Oktoberfest dieses…
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