Das LG Berlin hat entschieden, dass Fitnessstudios wettbewerbswidrig handeln, wenn sie ihre Kunden falsch über die rechtlichen Möglichkeiten bei Corona-Schließungen informieren. Solche irreführenden Informationen seien geeignet, die Kunden an der Durchsetzung ihrer Rechte zu hindern. Wegen Corona mussten 2020 und 2021 zahlreiche Fitnessstudios schließen. Das Fitnessstudio East Bank Club The Fitness Factory GmbH, das unter der Marke SuperFit mehrere Studios in Berlin und Potsdam betreibt, hatte die Mitgliedsbeiträge seiner Mitglieder im zweiten Lockdown weiter eingezogen. Dazu hatte das Studio die Kunden online und per E-Mail darüber informiert, dass sie entweder die fortlaufende Zahlung zur Unterstützung des Betriebs, ein übertragbaren Gutschein…
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