Wenn der Anspruch auf betriebliche Altersfreizeit in einen Urlaubszeitraum fällt, so muss für diesen Tag kein Urlaub genommen werden, so das BAG. Hintergrund war ein Streit über eine tarifvertragliche Regelung, die älteren Arbeitnehmern in einem Betrieb mehr freie Zeit zusprach. Fällt die Altersfreizeit eines Arbeitnehmers in einen von ihm beantragten Urlaubszeitraum, muss er für den Tag keinen Urlaubsanspruch geltend machen. Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) sei die Arbeitspflicht am betreffenden Tag bereits entfallen. Ein Verbot, Altersfreizeit und Erholungsurlaub zusammenzufassen, ergebe sich aus den im Tarifvertrag geltenden Reglungen nicht (Urt. v. 25.01.2022, Az. 9 AZR 230/21). Kampf um Urlaubstag Ein älterer Mitarbeiter klagte…
Der Beitrag BAG zur Altersfreizeit: Angestellter erhält Urlaubstag zurück erschien zuerst auf WBS LAW.