Das AG Berlin hat die Kündigungsschutzklagen von drei Fahrradkurierfahrern des Startups Gorillas abgewiesen, denen aufgrund ihrer Teilnahme an einem „wilden“ – also nicht von einer Gewerkschaft organisierten – Streik gekündigt worden war. Fahrer des Lieferdienstes hatten den Streik im Oktober 2021 organisiert und forderten unter anderem eine pünktliche und fehlerfreie Auszahlung von Löhnen. Die Kündigungen von drei Beschäftigten beim Fahrradkurierdienst Gorillas sind wirksam. Das entschied nun das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin. Das Gericht hat in zwei Fällen die außerordentlichen, fristlosen Kündigungen für wirksam erachtet. Im dritten Fall hat es festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht fristlos, sondern nach Ablauf einer Zwei-Wochen-Frist geendet…
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