In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen müssen Mitarbeiter ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen, um das Risiko von Corona-Erkrankungen zu minimieren. Einer Krankenschwester aus Schleswig-Holstein wurde nun gekündigt, weil diese nur eine Impfunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet vorlegte, ohne sich ärztlich untersuchen zu lassen – zurecht, wie das ArbG Lübeck nun entschied. Eine Krankenschwester aus Schleswig-Holstein arbeitete seit 2001 in einer Klinik. Während der Corona-Pandemie wurde sie aufgefordert, ihren Impf- oder Genesenenstatus oder ein ärztliches Attest über Impfunfähigkeit bezüglich des Corona-Virus vorzulegen. Die Klinik kam mit dieser Aufforderung ihrer Pflicht nach, die Corona-Regeln zu medizinischen Einrichtungen umzusetzen. Die Krankenschwester legte ihrer Arbeitgeberin eine Bescheinigung…
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