Ist es erlaubt, Polizisten zu filmen? Diese Frage ist immer wieder Streitgegenstand vor deutschen Gerichten. Das LG Bonn hat nun entschieden, dass das Verbreiten von unverpixelten Aufnahmen von Routineeinsätzen im Internet strafbar sei. Das liegt insbesondere daran, dass an der Berichterstattung über Routineeinsätze kein erhöhtes öffentliches Interesse bestehe – das Persönlichkeitsrecht der Beamten gehe somit vor. Vor dem Landgericht (LG) Bonn wurde ein Mann angeklagt, der sich selbst als freier Journalist bezeichnete. Er betrieb im Internet eine öffentliche Seite, auf der er selbst erstellte Videos von Polizeieinsätzen hochlud, die er selbst als wichtig einstufte. Dafür ließ er sich auch in…
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