Der Vulkaneifelkreis untersagte einer auf Bio-Lebensmittel spezialisierten Firma, ihr mit dem Cannabiswirkstoff CBD versetztes Tofu zu verkaufen. Hiergegen klagte die Firma vor dem VG Trier und verlor: Bei CBD-Tofu handele es sich um ein „neuartiges Lebensmittel“, für das eine Zulassung erforderlich sei, so das Gericht. Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Trier mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 11.03.2022 entschieden (Az. 6 K 3630/21.TR). Eine Firma aus der Vulkaneifel stellt pflanzliche Bio-Lebensmittel wie Tofu und Pflanzendrinks her. Zum Sortiment gehört auch ein cannabidiolhaltiges Tofu-Produkt. Der Vulkaneifelkreis untersagte der…
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