Häufig werben Mobilfunkanbieter mit Telefon-Flatrates für die von ihnen angebotenen Tarife. Jedoch kann es passieren, dass bestimmte Anrufe von der Flat überhaupt nicht abgedeckt werden und am Ende zusätzliche Gebühren gezahlt werden müssen. Ob der Verbraucher in solchen Fällen durch die Werbung in die Irre geführt wird oder diese doch zulässig ist, entschied das LG Hamburg. Die Werbung mit einer Telefon-Flatrate ist für Verbraucher irreführend, sofern Rückrufe aus der Mailbox nicht von der Flatrate miterfasst sind. Fallen hingegen zusätzliche Kosten für die Nutzung von Sonderleistungen, wie beispielsweise einer Rufumleitung oder Mehrwertdiensten an, können Kunden nicht davon ausgehen, dass diese in…
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