Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg entschied am 25. März 2022 – 7 Sa 63/21 , dass die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds rechtmäßig war, weil dieser seine Prozessakten aus einem früheren Kündigungsschutzprozess veröffentlicht hatte. Diese enthielten jedoch nicht nur datenschutzrelevante Informationen über ihn selbst, sondern auch sensible Gesundheitsdaten anderer Beschäftigter. Dieses Verhalten rechtfertige eine fristlose Kündigung – so die Richter. Die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern beschäftigt die Arbeitsgerichte immer wieder. Ebenso das Thema Datenschutz, welches in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus gerückt ist – auch in arbeitsrechtlichen Prozessen. Obwohl keine explizite Norm besteht, wonach die Veröffentlichung von zivilrechtlichen Prozessakten untersagt ist, erläutert…
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