Das LAG Berlin-Brandenburg sprach Ende des letzten Jahres einem Arbeitnehmer eine immaterielle Entschädigung in Höhe von 2.000 € zu und setzte damit die deutsche Rechtsprechung fort, die Betroffenenrechte aus der DSGVO überwiegend arbeitnehmerfreundlich auslegt. Beschäftigte erlitten bei einer unvollständigen oder verspäteten Auskunft durch ihre Arbeitgeber einen Kontrollverlust, so das Gericht. WBS informiert. Das Landesgericht Berlin-Brandenburg (LAG) reiht sich mit dieser Entscheidung in eine Tendenzrichtung der Arbeitsgerichte ein: DSGVO-Verstöße sollen mittels immateriellen Schadensersatzes effektiv sanktioniert werden. Von besonderer Bedeutung war vor allem die Festsetzung der Schadenshöhe, die das LAG vorliegend auf 1.000 € je Verstoß festlegte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2021…
Der Beitrag Datenschutzrecht: 1.000 € DSGVO-Schadensersatz für unvollständige Auskunft erschien zuerst auf WBS LAW.