Auf Dating-Plattformen suchen Nutzer nach neuen Bekanntschaften und zukünftigen Beziehungen. In einem Urteil beschäftigte sich das LG Berlin nun mit sogenannten iNutzern. Hierbei handelt es sich um vom Plattformbetreiber erstellte und moderierte Fake-Profile. Für den Nutzer ist dabei nicht unbedingt ersichtlich, dass er bei seiner Online-Beziehungssuche nicht nur auf echte Kandidaten trifft. Verwendet eine Online-Dating-Plattform von ihr erzeugte Fake-Profile, muss sie diese für ihre Nutzer deutlich kennzeichnen. Hierfür reicht es nicht aus, dass der Einsatz solcher Profile, lediglich in den AGB erwähnt wird. Das entschied das Landgericht (LG) Berlin im Rahmen einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv)…
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