Die Bild-Zeitung hatte unter anderem unter der Überschrift „Kardinal Woelki befördert Missbrauchs-Priester“ über die Beförderung eines Priesters berichtet, der Jahre zuvor Sex mit einem 16 oder 17 Jahre alten Prostituierten hatte. Der Kardinal des Erzbistums Kölns, Rainer Maria Woelki, wehrte sich vor Gericht gegen die Berichterstattung und hatte damit nun teilweise Erfolg. So darf die Bild nicht schreiben, er habe einen „Missbrauchs-Priester“ befördert. In einem anderen Fall scheiterte er jedoch. Die Behauptung, der Kardinal des Erzbistums Kölns, Rainer Maria Woelki, habe einen Sexualstraftäter befördert, obwohl dem beförderten Priester keinerlei Sexualstraftat zur Last fällt, verletzt Kardinal Woelki in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.…
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